Rechtsprechung
   BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35028
BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96 (https://dejure.org/1997,35028)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 5 AZR 208/96 (https://dejure.org/1997,35028)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 208/96 (https://dejure.org/1997,35028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,35028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N., unter I 1 der Gründe).

    Auch in unterschiedlichen, nach Leistungsgesichtspunkten bemessenen Lohn- und Gehaltserhöhungen kann angesichts des Anstiegs der Preise und Gehälter in den Erhöhungsbeträgen eine lineare Komponente enthalten sein; jedenfalls von einem derartigen Grundbetrag darf der Arbeitnehmer nur unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden (BAG Urteil vom 15. November 1994, a.a.O., unter I 1 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch bei unterschiedlichen Erhöhungen kann ein Teilbetrag auf einer allgemeinen Regelung beruhen, z.B. als Teuerungsausgleich gewährt werden (BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter I 1 b der Gründe, m.w.N.), ein anderer Teil dagegen nicht.

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Dieser dem Privatrecht zuzuordnende Gleichbehandlungsgrundsatz (u.a. § 242 BGB) ist inhaltlich bestimmt durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG; er gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem vorstaatlichen überpositiven Recht an (BVerfGE 1, 208, 233; 6, 84, 91).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Dieser dem Privatrecht zuzuordnende Gleichbehandlungsgrundsatz (u.a. § 242 BGB) ist inhaltlich bestimmt durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG; er gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem vorstaatlichen überpositiven Recht an (BVerfGE 1, 208, 233; 6, 84, 91).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 401/95

    Tarifanwendung wegen Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Es verstößt nicht gegen Gleichbehandlungsregeln, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze anwendet (BAG Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 401/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.1995 - 2 Sa 468/95

    Gehaltsanpassung der AT-Angestellten; Leistungsbewertung des Vorgesetzten

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 1995 - 2 Sa 468/95 - aufgehoben.
  • BAG, 25.04.1959 - 2 AZR 363/58

    Öffentliches Arbeitsleben - Privates Arbeitsleben - Lohnwelle - Gewährung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    b) Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz jedenfalls insoweit anzuwenden, als es sich um freiwillige Lohnerhöhungen handelt (so schon BAG Urteil vom 25. April 1959 - 2 AZR 363/58 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. Anm. G. Hueck).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Hingegen verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - DB 2009, 2494; 18. Juni 1997 - 5 AZR 208/96 -).
  • LAG Düsseldorf, 28.11.2001 - 12 TaBV 49/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Damit führt die Auslegung der BV-Gehaltssystem-AT-1995 zu dem Befund, dass die Betriebsparteien die zwingende Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG verwirklichen und nicht darüber hinaus die Grundlage für Rechtsansprüche der AT-Angestellten auf Gehaltserhöhung legen wollten (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.1997, 5 AZR 208/96, n. v., zu I 1 c, Urteil vom 15.11.1994, 5 AZR 682/93, AP Nr. 121 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 1 a, Urteil vom 28.09.1994, 1 AZR 870/93, AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2012 - 15 Sa 920/12

    AVR; Sonderzahlung

    Hingegen verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (BAG vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08 - BAG vom 01.05.2009 - 10 AZR 353/08 - BAG vom 18.06.1997 - 5 AZR 208/96 - BAG vom 20.11.1996 - 5 AZR 401/95 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht